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Gesellschaftsverhältnis: Kapitalverkehrsteuer
• Auch Leistungen, die von den Gesellschaftern einer inländischen Kapitalgesellschaft aufgrund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung bewirkt werden, unterliegen der Kapitalverkehrsteuer. - (§ 2 Z 2 KVG), (Abweisung)
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