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Mietwagen aus Drittländern
• Ein im Drittlandsgebiet ansässiges Mietwagenunternehmen muss allein aus dem Umstand, dass Kunden im Gemeinschaftsgebiet ansässig sind, nicht von vornherein davon ausgehen, dass diese das gemietete Fahrzeug vorschriftswidrig ins Zollgebiet der Gemeinschaft einführen werden. - (Art. 202 Abs. 3 ZK), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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