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SWK 34, 5. Dezember 2006, Seite T 121

Teile des Übernahmegesetzes (vor der Neufassung) verfassungswidrig

Grundsatzentscheidung des VfGH zu Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag

Der VfGH hat sein Gesetzesprüfungsverfahren des - mittlerweile neu gefassten - Übernahmegesetzes abgeschlossen. In der vom VfGH zu prüfenden (alten) Fassung waren wesentliche Bestimmungen verfassungswidrig. Die Entscheidung dürfte keine unmittelbaren Auswirkungen auf das derzeit geltende Übernahmegesetz haben.

Der VfGH hat in diesem Erkenntnis jedoch eine über das Wirtschaftsrecht hinaus reichende Grundsatzentscheidung getroffen: Alle Kollegialbehörden mit richterlichem Einschlag (also zum Beispiel der Bundeskommunikationssenat) dürfen nur in Einzelfällen entscheiden, jedoch keine Verordnungen erlassen. Gesetze, die Kollegialbehörden die Befugnis einräumen, Verordnungen zu erlassen, wären verfassungswidrig, weil diese Behörden nicht dem Parlament verantwortlich sind. , V 115-117/05-17, auf der Homepage des VfGH unter http://www.vfgh.gv.at/cms/vfgh-site/attachments/2/2/0/CH0006/CMS1164189659913/uebernahmegesetz_g151-05.pdf

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