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Erhöhung des Umsatzsteuersatzes in Deutschland ab 1. 1. 2007
Was österreichische Unternehmer schon jetzt beachten müssen
Der Regelsteuersatz wird zum von derzeit 16 % auf 19 % angehoben.Der neue Steuersatz von 19 % ist auf Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe anzuwenden, die nach dem ausgeführt werden.Maßgebend für die Anwendung ist der Zeitpunkt, in dem der Umsatz als ausgeführt gilt. Dabei kommt es nicht auf den Abschluss des schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäftes an, sondern bei Lieferungen auf die Verschaffung der Verfügungsmacht und bei sonstigen Leistungen auf die vollständige Zuwendung des wirtschaftlichen Vorteils. Der Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts, der Rechnungsstellung oder gar der Tag des Vertragsabschlusses bzw. des Bestelleingangs sind dabei völlig unerheblich.
1. Gestaltungsmöglichkeiten
1.1. Preisanpassungsanspruch
Die Umsatzsteuererhöhung wirkt sich in der Regel nicht kostenerhöhend aus, soweit der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist und dieser voll zu einem Vorsteuerabzug berechtigt ist. Bei Leistungen, die zwischen Unternehmern vor dem für im nächsten Jahr ausgeführte Leistungen vereinbart werden, sollte die Überwälzung der Steuererhöhung keine Schwierigkeiten bereiten. Bei Endverbrauchern oder nicht (voll) zum Vorsteuerabzug berechti...