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Verträge zwischen nahen Angehörigen
Verträge zwischen nahen Angehörigen (§ 4 Abs. 4 EStG)
Bei der steuerlichen Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen ist der zivilrechtlichen Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nur indizielle Bedeutung beizumessen. Darlehensverträge können damit auch bei zivilrechtlicher Formunwirksamkeit steuerlich anzuerkennen sein (BFH , IX R4/04, in BB 2006, 2279).