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Nicht abzugsfähige Aufwendungen
• Bei einem Wörterbuch ("Das neue deutsche Wörterbuch") handelt es sich selbst vor dem Hintergrund der neuen deutschen Rechtschreibung um ein Werk, welches von allgemeinem Interesse oder für einen nicht fest abgrenzbaren Teil der Allgemeinheit mit höherem Bildungsstand bestimmt ist, und begründet daher nicht abzugsfähige Kosten der Lebensführung. - (§ 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988), (Abweisung)
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