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SWK 29, 10. Oktober 2005, Seite K 20

Zinsenabzug

Zinsenabzug (§ 16 EStG)

Darlehenszinsen sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu berücksichtigen, wenn der Steuerpflichtige die gesondert ausgewiesenen Anschaffungskosten eines der Einkünfteerzielung dienenden Gebäudes tatsächlich mit den Darlehensmitteln begleicht. Nimmt er ein höheres Darlehen auf, sind die Zinsen als Werbungskosten abziehbar, soweit der Steuerpflichtige die Anschaffungskosten des betreffenden Gebäudes aus den Darlehensmitteln zahlt (BFH , IX R58/03 in BB 2005, 1427).

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