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SWK 29, 10. Oktober 2005, Seite R 70

Abgabenbescheid: Spruch

Aus dem Spruch eines Abgabenbescheides müssen im Sinne des § 150 Abs. 2 Stmk. LAO neben den Angaben über Art und Höhe der Abgaben selbst die Größen erkennbar sein, aus denen diese Abgaben unmittelbar abgeleitet werden. In der angeführten Bestimmung wird dabei die Bemessungsgrundlage als unabdingbarer Spruchbestandteil normiert. - (§ 150 Abs. 2 Stmk. LAO), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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