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VfGH: Wr. Krankenanstaltengesetz
• § 8 Abs. 1 Wr. Krankenanstaltengesetz: Kein Ausschluss von Erwerbsgesellschaften vom Betrieb einer Krankenanstalt. - (§ 8 Abs. 1 Wr. Krankenanstaltengesetz), (Aufhebung wegen Willkür - Verkennung der Rechtslage)
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