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Gewerblicher Grundstückshandel
Gewerblicher Grundstückshandel (§ 23 EStG)
Überlässt ein Unternehmer eine in einem Betrieb erwirtschaftete Erwerbschance aus privaten Gründen einem anderen zur Nutzung, dann verfügt er über bereits bezogenes Einkommen. Außerdem kann in der Einschaltung von nahen Angehörigen (im Hinblick auf die Vermeidung der Drei-Objekt-Grenze) in eigene Grundstücksgeschäfte des Steuerpflichtigen ein Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten erblickt werden (BFH , X R 39/03 in BB 2005, 1541 ff.).