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Abbruchkosten
Abbruchkosten (§ 8 EStG)
Die Behörde hat die Abbruchkosten samt Restbuchwert eines seit Jahren im Eigentum des Steuerpflichtigen stehenden und vermieteten Gebäudes auf Grund der "Opfertheorie" aktiviert. Der VwGH betont, dass es neben der technischen Abbruchreife auch die wirtschaftliche Abbruchreife (Sanierung steht wirtschaftlich in keiner Relation zu einem Neubau) gibt. Die Opfertheorie kann nur dann angewandt werden, wenn die ganz oder teilweise geopferten Gebäudeteile voll funktionsfähig waren ().