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Zufluss bei Aktien
Zufluss bei Aktien (§ 19 EStG)
Gewährt ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber ein Darlehen, das mit einem Wandlungsrecht zum Bezug von Aktien ausgestattet ist, wird kein Zufluss von Arbeitslohn durch die Hingabe des Darlehens begründet. Bei Ausübung des Wandlungsrechtes durch den Arbeitnehmer fließt diesem ein geldwerter Vorteil aus dem Bezug der Aktien zu einem unter dem Kurswert liegenden Übernahmepreis erst dann zu, wenn dem Arbeitnehmer das wirtschaftliche Eigentum an den Aktien verschafft wird (BFH , VI R10/03 in BB 2005, 1829).