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Vermögensverwaltung als Subunternehmer ist gewerbliche Tätigkeit
Vermögensverwaltung als Subunternehmer ist gewerbliche Tätigkeit (§ 23 EStG)
Ein Unternehmensberater, der als Subunternehmer für einen Steuerberater mit der Verwaltung fremden Vermögens beauftragt wird, ist gewerblich tätig. Denn eine selbstständige Tätigkeit nach § 22 Z 2 EStG übt nur derjenige aus, der unmittelbar zur Verwaltung fremden Vermögens berechtigt und verpflichtet ist. Ein Subunternehmer erfüllt diese Voraussetzungen nicht (BFH , IV R41/03 in BB 2005, 1605).