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Die neue Gruppenbesteuerung im Vergleich zur vormaligen (immer noch relevanten) Organschaft
Checkliste für die Arbeit in der WT-Kanzlei
Die Gruppenbesteuerung als Konzept für die saldierte Zusammenrechnung der steuerlichen Ergebnisse für rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich abhängige Konzerngesellschaften kann ab der Veranlagung für 2005 angewendet werden. Die körperschaftsteuerliche Gruppenbesteuerung ersetzt daher das seit den 30er-Jahren bestehende Organschaftskonzept. Dessen ungeachtet bleibt die umsatzsteuerliche Organschaft aufrecht.
Die Gruppenbesteuerung stellt eine Revolution in der Konzernbesteuerung und ein sehr modernes und für die betroffenen Konzerne ein sehr attraktives Steuerkonzept dar.
1. Ergebniszurechnung
Die steuerlichen Ergebnisse von inländischen Gruppenmitgliedern werden - und zwar unabhängig vom Beteiligungsausmaß - dem Gruppenträger zu 100 % steuerlich zugerechnet. Auch wenn die Beteiligung über eine Personengesellschaft (also mittelbar) erfolgt, kommt es zu einer 100%igen Zurechnung des steuerlichen Ergebnisses der Beteiligungskörperschaft an die beteiligte Körperschaft.
Eine aliquote, d. h. anteilsmäßige Zurechnung nach den jeweiligen Beteiligungsprozentsätzen ist bei Beteiligungsgemeinschaften (Mehrmüttergruppen) vorgesehen. Bei ausländischen Beteiligungskörperschaften sind nur all...