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SWK 15, 20. Mai 2001, Seite S 437

Umsatzsteuerliche Sonderregelungen für die Ausgliederung von Aufgaben der Gebietskörperschaften

Klarstellung durch BMF-Erlass

Peter Kolacny

§ 1 Abs. 1 Art. 34 des Budgetbegleitgesetzes 2001 bestimmt, dass die durch die Ausgliederung und Übertragung von Aufgaben der Gebietskörperschaften an juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts sowie an Personenvereinigungen (Personengemeinschaften), die unter beherrschendem Einfluss einer Gebietskörperschaft stehen, anfallenden Schriften, Rechtsvorgänge und Rechtsgeschäfte von bestimmten Steuern und Gebühren befreit sind. Weiters wird bestimmt, dass derartige Vorgänge nicht als steuerbare Umsätze gelten. Schließlich heißt es: „Ist die juristische Person des privaten oder öffentlichen Rechts im Rahmen der Aufgabenerfüllung als Unternehmer tätig, gelten für Zwecke der Umsatzsteuer die Rechtsverhältnisse für diese Tätigkeit als Unternehmer weiter."

Die ursprüngliche Fassung des Art. 30 der Regierungsvorlage (in der endgültigen Fassung Art. 34) zu einem Budgetbegleitgesetz 2001 war diesbezüglich kurz und bündig und bestimmte, dass für Zwecke der Umsatzsteuer die Verhältnisse des Rechtsvorgängers weiter gelten.

S. S 438Die eingangs angeführte endgültige Fassung geht auf einen Abänderungsantrag zurück, dem folgende Begründung zu entnehmen ist:

„Überdies soll klargestellt werden, da...

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