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SWK 15, 20. Mai 2001, Seite S 427

Betriebsübergabe an den Sohn

Angefragter Sachverhalt

Der Vater möchte den gesamten Betrieb mit Ausnahme der Betriebsliegenschaft und der Bankverbindlichkeiten dem Sohn unentgeltlich übertragen. Die Liegenschaft soll an den Sohn verpachtet werden.

Einkommensteuerliche Beurteilung

Die Zinsen sind dann - als Werbungskosten - abzugsfähig, wenn die zurückbehaltenen Bankschulden mit der zurückbehaltenen und verpachteten Liegenschaft zusammenhängen (Rz. 1424 EStR 2000). Andernfalls dürfte die Zurückbehaltung der Bankverbindlichkeit privat veranlasst sein, sodass die Zinsen keine nachträglichen Betriebsausgaben darstellen. (

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