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Betriebsübergabe an den Sohn
Angefragter Sachverhalt
Der Vater möchte den gesamten Betrieb mit Ausnahme der Betriebsliegenschaft und der Bankverbindlichkeiten dem Sohn unentgeltlich übertragen. Die Liegenschaft soll an den Sohn verpachtet werden.
Einkommensteuerliche Beurteilung
Die Zinsen sind dann - als Werbungskosten - abzugsfähig, wenn die zurückbehaltenen Bankschulden mit der zurückbehaltenen und verpachteten Liegenschaft zusammenhängen (Rz. 1424 EStR 2000). Andernfalls dürfte die Zurückbehaltung der Bankverbindlichkeit privat veranlasst sein, sodass die Zinsen keine nachträglichen Betriebsausgaben darstellen. (