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Aufwertungsmöglichkeit für die ab 2001 unter § 31 EStG 1988 fallenden Anteile
Nach § 124 b Z 57 KMOG ist die steuerneutrale Aufwertung für Kapitalanteile, die nur auf Grund des § 20 Abs. 5 UmgrStG als Anteile i. S. d. § 31 EStG 1988 gelten, nicht möglich. Es ist daher der Ansatz des gemeinen Wertes der Anteile zum nicht möglich. Es ist weiters auch eine Interpretation dahin gehend ausgeschlossen, den gemeinen Wert der einbringungsgeborenen Anteile zum nach Ablauf der im UmgrStG vorgesehenen Zehnjahresfrist als steuerlich maßgebende Anschaffungskosten zu behandeln. (