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Sozialversicherung bei Einbringung als Betriebsausgabe
Eine Betriebsausgabe der übernehmenden GmbH wie andere Ausgaben auch!
Wer kennt ihn nicht, den typischen Umgründungsfall, dass ein langjährig bestehendes Einzelunternehmen nach Art. III UmgrStG in eine GmbH eingebracht werden soll, um die Vorteile dieser Rechtsform, insbesondere auch haftungsmäßig, nützen zu können. Die hiebei auftauchenden vielfältigen Fragen sollen hier nicht aufgegriffen werden, vielmehr soll das Augenmerk einzig auf die Sozialversicherungsbeiträge des Einzelunternehmers an die Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft gelenkt werden. Ist die Sozialversicherung von Jahresbeginn bis zum Einbringungsvertrag Betriebsausgabe der GmbH, wenn das Einzelunternehmen rückwirkend zum Jahresbeginn eingebracht wird?
1. Gesetzliche Grundlagen
Nach § 2 Abs. 1 GSVG besteht, soweit es sich um natürliche Personen handelt, eine Pflichtversicherung in der Krankenversicherung und der Pensionsversicherung für:
Z 1: Kammermitglieder
Z 2: Vollhaftende Gesellschafter von OHG, KG, OEG, KEG
Z 3: Geschäftsführer
Z 4: „neue Selbständige."
Der typische Einzelunternehmer ist demnach, bedingt durch seine Gewerbeberechtigung, Mitglied der Kammer der Gewerblichen Wirtschaft und folglich nach § 2 Abs. 1 Z 1 GSVG pflichtversichert.
Eine GmbH selbst kann nach § 2 Abs. 1 GSVG nicht pflichtversichert sein, da es sich um eine juri...