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EuGH: Mindestkörperschaftsteuer
• Gesellschaftsteuer: Mindestkörperschaftsteuer gemeinschaftsrechtskonform
Urteilstenor des EuGH:
Art. 10 der Kapitalansammlungs-RL untersagt es nicht, von Kapitalgesellschaften, die sich im Konkurs oder in Liquidation befinden und die über kein Einkommen oder über ein nicht über einen bestimmten Betrag hinausgehendes Jahreseinkommen verfügen, eine Mindeststeuer wie diejenige des Ausgangsverfahrens zu erheben, die für jedes Kalendervierteljahr des Bestehens der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht dieser Gesellschaften zu entrichten ist.
S. R 56( Schmid, Vorabentscheidungsersuchen des österreichischen Verwaltungsgerichtshofes)
Anmerkung: Der dem vorliegenden Urteil des EuGH zugrunde liegende Rechtsstreit des Ausgangsverfahrens betraf die Vereinbarkeit der österreichischen Mindestkörperschaftsteuer mit den Vorgaben der Kapitalansammlungs-RL. In der österreichischen Literatur wurden in der Vergangenheit wiederholt europarechtliche Bedenken gegen die Mindestkörperschaftsteuer geäußert (vgl. Novacek, FJ 1996, 255 ff.; Fraberger, ÖStZ 1997, 1 ff.; derselbe, SWK-Heft 8/1999, Seite S 207 ff.; a. A. 11 0502/212-Pr 4/96, ARD 4775/41/96; skeptisch auch Repa, ecolex 199...