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Ausschüttungsfiktion gemäß § 9 Abs. 6 UmgrStG bei einer Einbringung oder Abspaltung vor der Umwandlung
Soweit Rechtsfragen des Umgründungssteuergesetzes angesprochen sind, hat sich an der u. a. in den Erledigungen vom , SWK-Heft 14/1999, Seite S 308 und vom , ÖStZ 2000, 54, Nr. 135, geäußerten Rechtsauffassung nichts geändert, dass im Falle der Umwandlung einer Kapitalgesellschaft nach den Vorschriften des Umwandlungsgesetzes nach erfolgter Einbringung oder Abspaltung von Vermögen in die umzuwandelnde Kapitalgesellschaft eine einbringungs- bzw. spaltungsbedingt entstandene Kapitalrücklage (auch im Falle einer steuerunwirksamen Neubewertung i. S. d. § 202 Abs. 1 HGB) keinen Gewinnanteil i. S. d. § 9 Abs. 6 UmgrStG enthalten kann. (