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Gutachten zur Nutzungsdauer
Gutachten zur Nutzungsdauer (§ 16 Abs. 1 Z 8 lit. e EStG)
Der Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer kann grundsätzlich nur mit einem Gutachten über den Bauzustand erbracht werden. Die voraussichtliche Nutzungsdauer ist ab dem Tag der Anschaffung zu berechnen. Ein Gutachten, das von der Nutzungsdauer zum Zeitpunkt des Gutachtens ausgeht, ist damit bereits vom Ansatz methodisch verfehlt und ist damit für die Ermittlung der Restnutzungsdauer unmaßgeblich ().