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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite 698

Keine gemischte Schenkung bei beabsichtigter Entgeltlichkeit des Rechtsgeschäftes

Ansatz eines Spekulationsgewinns trotz Aufhebung des zivilrechtlichen Rechtsgeschäftes mit Wirkung ex tunc

Sachverhalt Die Steuerpflichtige (Bw.) übte in den Jahren 1989 bis 1994 eine Vermietungstätigkeit aus. In einem im Mai 1987 in Notariatsaktform errichteten Kaufvertrag wurden der Bw. von ihrem damaligen Ehegatten XY sieben in Wien gelegene Liegenschaften gegen Übernahme der darauf lastenden Schulden in Höhe von insgesamt 1,7 Mio. S übertragen. Die damit im Zusammenhang stehenden Mieteinnahmen wurden ab Mai 1987 der Bw. zugerechnet. Aus den aufliegenden Gerichtsprotokollen geht hervor, dass der Abschluss dieses Kaufvertrages das Ziel verfolgte, eine Vermögensverlagerung an die Bw. zu bewirken, um einen Zugriff der Gläubiger des XY auf exekutierbare Wirtschaftsgüter zu verhindern.

In weiterer Folge wurde dieser Kaufvertrag durch einen gerichtlichen Vergleich vom Oktober 1991 mit Wirkung ex tunc für ungültig erklärt und die Rückübereignung der sieben Liegenschaften per an XY gegen Bezahlung eines Betrages von 6 Mio. S vereinbart. Die Betriebsprüfung stellte fest, dass im Jahr des Zuflusses (1992) ein Spekulationsgewinn in Höhe des Differenzbetrages zwischen 6 Mio. ...

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