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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite 683

Übergang zum Kapitalertragsteuerabzug für Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte

Kapitalertragsteuerabzug erst ab dem Jahr 2001

Michael Rauscher

Im SWK-Heft 8/2001 wurde darauf hingewiesen, dass die Einkommensteuerrichtlinien 2000 und die Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft für Ausschüttungen von Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte eine Erhebung der Einkommensteuer im Abzugsweg (Kapitalertragsteuer) vorsehen. Offen geblieben ist, ab welchem Zeitpunkt bzw. Kalenderjahr die Einkommensteuerrichtlinien 2000 diesbezüglich Anwendung finden, um eine Überschneidung von (bisher gepflogener) Veranlagung nach Erklärung und (künftig vorzunehmendem) Kapitalertragsteuerabzug hintanzuhalten.

Auf Grund der ungeklärten Rechtslage wurden bisher Ausschüttungen von Agrargemeinschaften einkommensteuerlich zumeist im Veranlagungsweg (nach vorhergehender Erklärung durch die Anteilsberechtigten) erfasst. Die Einkommensteuerrichtlinien 2000 haben schließlich klargestellt, dass es sich bei Ausschüttungen von (mit Rechtspersönlichkeit ausgestatteten) Agrargemeinschaften an Anteilsberechtigte um Substanzgenussrechte im Sinne des § 93 Abs. 2 Z 1 lit. c EStG handelt, weshalb die Einkommensteuer mittels Kapitalertragsteuerabzuges (§§ 93 ff. EStG) zu erheben ist.

Während die den Kapitalertragsteuerabzug - klarstellend - normierende Verordnung über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung des Gewinnes aus Land- und Forstwirtschaft ab dem Kalenderjahr 2001 Anwendung findet, sind die Ei...

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