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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite 16

Vorsteuerbetrug

Vorsteuerbetrug (§ 12 UStG)

Im Zusammenhang mit dem Fall „Rydl" hat die Finanz bei einem Unternehmer Vorsteuern nicht anerkannt. Der VwGH hat dies teilweise aufgehoben. Unter anderem hat der Bfr. 164 Stück Kunststofffenster bezogen, die nachweislich bedeutend billiger zu erstehen gewesen wären. Da aber nicht nachgewiesen wurde, dass diese Fenster nicht geliefert wurden, ist ein Unterschied im Preis kein Hindernis für den Vorsteuerabzug, außer die Behörde kann im fortgesetzten Verfahren nachweisen, dass das vereinbarte Entgelt nicht bezahlt werden hätte sollen. Der Vorsteuerabzug ist hingegen zu Recht für einen Radlader aberkannt worden, der von der angegebenen Firma nicht erzeugt worden ist. Für die in der Rechnung ohne Erzeugerbenennung angeführten Zusatzgeräte ist wieder nicht erkennbar, warum ein Vorsteuerabzug nicht zustehen sollte ().

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