Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite 696

Einbeziehung der Gruppenpraxen in die Steuerbefreiung für Ärzte gemäß § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994

Ergänzung der Umsatzsteuerrichtlinien 2000 um die Rz. 964

(BMF) - Nach § 3 Abs. 1 des Ärztegesetzes i. d. F. BGBl. I Nr. 110/2001 (2. Ärztegesetz-Novelle) ist die selbstständige Ausübung des ärztlichen Berufes auch als Gruppenpraxis in der Rechtsform einer offenen Erwerbsgesellschaft zulässig. Diese Bestimmung trat mit in Kraft.

Die Steuerbefreiung für Ärzte (§ 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994) gilt auch für die Gruppenpraxen nach dem Ärztegesetz. Die UStR 2000 werden daher wie folgt ergänzt:

„Rz. 964

Üben Ärzte ihre Tätigkeit im Rahmen einer Gruppenpraxis in der Rechtsform einer offenen Erwerbsgesellschaft aus (§ 3 Abs. 1 des Ärztegesetzes i. d. F. 2. Ärztegesetz-Novelle, BGBl. I Nr. 110/2001, tritt mit in Kraft), ist § 6 Abs. 1 Z 19 UStG 1994 auch auf die Umsätze der Gesellschaft anzuwenden." ( GZ 09 0619/25-IV/9/01)

Daten werden geladen...