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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite S 687

Praxisfragen zum Umgründungs-(steuer-)recht

Aktuelle Umgründungsprobleme in Frage und Antwort

Walter Schwarzinger und Werner Wiesner

Zum umwandlungsbedingten Verlustvortragsübergang

UmS 72/28/01: Die vortragsfähige Verluste besitzende A-GmbH soll auf ihren Hauptgesellschafter, die B-GmbH, verschmelzend umgewandelt werden. Die B-GmbH hat die Anteile a) im Wege der Einbringung des Betriebes durch eine Mitunternehmerschaft bzw. b) nach Einbringung aller Mitunternehmeranteile im Wege des Anwachsens des Mitunternehmerschaftsvermögens gemäß § 142 HGB erworben. Ist die Übernahme des Verlustvortrags i. S. d. § 10 UmgrStG gefährdet?

Antwort: Nein. Die in lit. a angesprochene Einbringung der Beteiligung gemeinsam mit dem Betrieb der Mitunternehmerschaft gemäß Art. III UmgrStG ist zwar stets ein Fall der zivilrechtlichen Einzelrechtsnachfolge, es liegt aber gleichzeitig damit ein vorbereitender Anteilserwerb einer unter § 7 Abs. 3 KStG fallenden Körperschaft vor, der unter die Ausnahmeregelung des § 10 Z 1 lit. c dritter Teilstrich UmgrStG fällt. Im Falle der in lit. b angesprochenen Mitunteranteilseinbringung geht die Beteiligung in der Folge im Wege der zivilrechtlichen Gesamtrechtsnachfolge auf den nunmehrigen Hauptgesellschafter über, sodass die erwähnte Ausnahmeregelung des § 10 Z 1 lit. c dritter Teilstrich UmgrStG keine praktische Bedeutung mehr besitzt.

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