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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite T 166

BMF als Aufsicht über das Punzierungswesen

Seit gibt es wesentliche Änderungen bei den gesetzlichen Vorschriften über die Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen. Die staatlichen Punzierungsämter wurden aufgelöst. Die Verpflichtung zur Prüfung und Punzierung von Edelmetallgegenständen obliegt nunmehr den Händlern und Erzeugern von Edelmetallgegenständen. Das Bundesministerium für Finanzen wird in Zukunft vor allem Kontrollfunktionen wahrnehmen. Die Aufsicht über das Punzierungswesen ist Auf-gabe der Abteilung V/8 im BMF. Mehr dazu auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/_startframe.htm (Finanzmarkt/Punzierung).

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