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Bewirtungsaufwand durch Rechtsanwalt
Bewirtungsaufwand durch Rechtsanwalt (§ 20 Abs. 1 Z 3 EStG)
Der VwGH teilt nicht die Auffassung, dass bei der Bewirtung von Klienten oder potenziellen Klienten durch einen Anwalt schon nach der Lebenserfahrung regelmäßig zwangsläufig eine Leistungsinformation geboten wird. In gleicher Weise ist auch die Geltung eines Erfahrungssatzes gegenteiligen Inhaltes zu verneinen. Daher hat die Behörde im Einzelfall zu untersuchen, in welchem Umfang Bewirtungsspesen auf Leistungsinformation zur Mandatserteilung oder nur der Kontaktpflege dienten ().