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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite 15
Einkunftsart und Liebhaberei
Einkunftsart und Liebhaberei (§ 2 EStG)
Der Dualismus der Einkunftsarten und einkunftsspezifische Besonderheiten machen es erforderlich, zunächst die Einkunftsart zu klären, bevor die Frage der Liebhaberei zu prüfen ist (BFH , IV R 88/99).