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SWK 28, 1. Oktober 2001, Seite T 166

Finanzausgleich als Instrument der Budgetpolitik

Mit Jahresbeginn 2001 ist ein neuer Finanzausgleich in Kraft getreten, der bis Ende 2004 gilt. Zwar sind die Grundstrukturen der finanziellen Beziehungen zwischen den Gebietskörperschaften unverändert geblieben, aber einige wichtige Neuerungen gibt es doch: U. a. wurden die Aufteilungsschlüssel einiger gemeinschaftlicher Bundesabgaben (vor allem der einkommensabhängigen Steuern) zu Gunsten des Bundes geändert, weil dieser mit Ausnahme von 1 Mrd. S die Mehreinnahmen aus den steuerlichen Maßnahmen der Jahre 2000/2001 erhält. Der Konsolidierungsbeitrag der Länder, der dem Bundeshaushalt zufließt, wurde von (bisher) 2,29 Mrd. S auf 4,29 Mrd. S erhöht. Mehr dazu auf der Homepage des Wirtschaftsforschungsinstituts unter http://www.wifo.ac.at/presse/presseinfo.html

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