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SWK 9, 20. März 2001, Seite S 302

Nutzwerterhöhung durch Fensteraustausch

Jährlicher Fensteraustausch unter 25% kann Instandsetzungsaufwand darstellen

Aufgrund der Ergebnisse eines Vorhalteverfahrens betreffend die Gewinnfeststellungszeiträume 1994 und 1995 wurde dem Finanzamt bekannt, dass seitens der berufungswerbenden Hausgemeinschaft (Bw.) ein Austausch von 17 (1994) respektive 28 (1995) Fenstern (die Gesamtanzahl der Fenster beläuft sich auf 133) am Mietobjekt vorgenommen wurde. Da das genaue Ausmaß der Austauscharbeiten für das Finanzamt zunächst nicht erkennbar war, erfolgte die Gewinnfeststellung für die Ermittlungszeiträume 1994 und 1995 mittels vorläufiger Bescheide, wobei den Angaben der Bw. zunächst Rechnung (Qualifikation der Aufwendungen als sofort abzugsfähige Werbungskosten) getragen wurde. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens betreffend den Gewinnfeststellungszeitraum 1996 war den von der Bw. nachgereichten Beilagen entnehmbar, dass ein weiterer Austausch von Fenstern erfolgte, wobei sich das Ausmaß der Kosten auf 278.800 S belaufen hat. Mit Bescheiden vom wurden betreffend die Gewinnfeststellungszeiträume 1994 und 1995 endgültige Feststellungsbescheide erlassen respektive erfolgte betreffend das Jahr 1996 eine vorläufige Gewinnfeststellung...

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