Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 9, 20. März 2001, Seite R 30
Verfahren: Beweiswürdigung
•Es gehört zum Wesen einer Beweiswürdigung, dass bestimmten Beweismitteln ein höherer Wahrheitsgehalt zugemessen wird als anderen. – (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)
()