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SWK 9, 20. März 2001, Seite R 30

Verfahren: Beweiswürdigung

Es gehört zum Wesen einer Beweiswürdigung, dass bestimmten Beweismitteln ein höherer Wahrheitsgehalt zugemessen wird als anderen. – (§ 167 Abs. 2 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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