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Eintragungsgebühr in die Wirtschaftskammer wird abgeschafft
(SWK) – Jungunternehmer werden in Zukunft bei der Gründung eines Betriebes keine Eintragungsgebühr in die Wirtschaftskammer mehr leisten müssen. Am hat der Wirtschaftsausschuss des Nationalrats einstimmig eine Änderung des Wirtschaftskammergesetzes beschlossen, mit der die Eintragungsgebühr für die Mitgliedschaft in den Wirtschaftskammern abgeschafft wird. Diese Gebühr beträgt derzeit für juristische Personen bis zu 10.000 S, für physische Personen, offene Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften bis zu 5.000 S.