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Der Lehrauftrag im rechtlichen Umbruch
Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht und Steuerrecht – Verfassungskonformität?
1. Arbeitsrechtliche Stellung
Im Zusammenhang mit Vortrags- bzw. Lehrtätigkeiten im Postsekundärbereich (d. h. im Rahmen von [Aus-]Bildungsaktivitäten, welche nach Absolvierung einer höheren Schule in Anspruch genommen werden) ist eine erhebliche Bandbreite von konkreten Erscheinungsformen feststellbar. In einer grob fragmentarischen Gliederung kann diesbezüglich zwischen Lehrtätigkeiten, welche an Hochschulen (Universitäten, Privatuniversitäten, Fachhochschulen) betrieben werden, und solchen, die außerhalb derartiger Institutionen stattfinden, differenziert werden. Während sich bezüglich der ersteren Kategorie weit gehend ähnliche rechtliche und vertragliche Gestaltungsstereotypen feststellen lassen, ist die zweite Kategorie denkbar heterogen ausgestaltet.
Für die an Universitäten, Privatuniversitäten und Fachhochschulen tätigen Lehrbeauftragten ist in der Regel von der Geltung der sowohl verfassungsgesetzlich (Art. 17 StGG) als auch einfach-gesetzlich gewährleisteten Lehrfreiheit auszugehen. Damit verbindet sich generell auch eine entsprechende Weisungsfreiheit des Lehrenden; namentlich bei der Auswahl der (wissenschaftlichen) Inhalte sowie bei der methodischen Gestaltung der Lehrveranstaltung...