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SWK 9, 20. März 2001, Seite R 29

Notwendiges Betriebsvermögen

Zum notwendigen Betriebsvermögen gehören nur solche Wirtschaftsgüter, die tatsächlich betrieblich verwendet werden, dabei darf es sich nicht um eine nur vorübergehende oder gelegentliche Nutzung handeln; eine Garage, die z. B. bei Schneelage Klienten und Angestellten zur Verfügung gestellt wird, zählt nicht zum notwendigen Betriebsvermögen. – (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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