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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite R 12
Finanzvergehen
• Das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen vollendet. – (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG), (Abweisung)
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