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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite 12

Finanzvergehen

Das Finanzvergehen nach § 33 Abs. 2 lit. a FinStrG ist bereits im Zeitpunkt der Fälligkeit der nicht entrichteten Umsatzsteuervorauszahlungen vollendet. – (§ 33 Abs. 2 lit. a FinStrG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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