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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite 11

Firmenwert: Abschreibung

Wenn derjenige, der einen Firmenwert durch persönliche Leistungen geschaffen hat, im Unternehmen des Erwerbers weiter tätig wird, liegt beim Erwerber ein nicht abschreibbarer

S. 12Firmenwert vor (so etwa in dem auch von der belangten Behörde angesprochenen Erkenntnis vom , 91/13/0053); dies setzt aber voraus, dass der als Firmenwert qualifizierte Betrag überhaupt für die persönliche Leistung des Unternehmers bezahlt wurde. – (§ 8 Abs. 3 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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