zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 6, 15. Februar 2000, Seite R 11

Verfahren: Wiedereinsetzung

Die Übersendung einer Bescheidkopie ohne weitere Anweisung an den Anwalt stellt nach Auffassung des VwGH keinen Auftrag zur Einbringung einer Berufung dar, vielmehr wird dieses Verhalten als auffallende Sorglosigkeit qualifiziert; einem Wiedereinsetzungsantrag infolge einer Fristversäumnis ist nicht stattzugeben. – (§ 308 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

(, 0003)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
Daten werden geladen...