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SWK 6, 15. Februar 2000, Seite 12

Säumniszuschlag: Entrichtung

Eine mit dem Ablauf des jeweiligen Umsatzsteuerfälligkeitstages gemäß § 217 Abs. 1 BAO eingetretene Verpflichtung zur Entrichtung des Säumniszuschlages wird nicht durch ein später gestelltes Stundungsansuchen in Wegfall gebracht. – (§ 217 Abs. 1 BAO), (Abweisung)

(, 0187)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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