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Vorsteuerabzug: Voraussetzung
• Der Vorsteuerabzug ist erst möglich, wenn alle geforderten Voraussetzungen vorliegen. Der maßgebliche Zeitpunkt ist nicht früher gegeben, als der Unternehmer über die Leistung (bzw. über die Anzahlung) eine Rechnung i. S. d. § 11 UStG erhalten hat. – (§ 12 UStG 1994), (Abweisung)
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