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Immaterielles Wirtschaftsgut
• Veräußert ein Grundeigentümer mit dem Grundstück verbundene Rechte (hier: zur Nutzung als Mülldeponie), ist insoweit eine gesonderte (immaterielle) Wirtschaftsguteigenschaft nicht ausgeschlossen. – (§ 4 Abs. 1 EStG 1988), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes), (Präsidentenbeschwerde)
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