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SWK 11, 10. April 1997, Seite R 37

Simultanhypothek: Eintragungsgebühr

Die Befreiung von der Eintragungsgebühr für Simultanhypotheken ist auch anzuwenden, wenn zur Sicherung ein- und derselben Forderung ein Grundstück und gleichzeitig das Superädifikat eines anderen Eigentümers verpfändet wird - (§ 15 Abs. 1 GBG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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