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Simultanhypothek: Eintragungsgebühr
•Die Befreiung von der Eintragungsgebühr für Simultanhypotheken ist auch anzuwenden, wenn zur Sicherung ein- und derselben Forderung ein Grundstück und gleichzeitig das Superädifikat eines anderen Eigentümers verpfändet wird - (§ 15 Abs. 1 GBG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
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