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Börsenumsatzsteuer
• Händlergeschäfte über Aktien unterlagen bis der Börsenumsatzsteuer auch dann, wenn für ihre Wirksamkeit eine Bewilligung notwendig war und die Bewilligung erst nach dem erteilt wurde - (§ 23 Abs. 1 KVG i. d. F. KVG-Novelle BGBl. Nr. 818/1993), (Abweisung)
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