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AgB: Heiratsgut
•Bei Hingabe eines Heiratsgutes unmittelbar vor der Verehelichung des Sohnes war eine Verwendung des Betrages durch den Sohn nicht nachzuweisen - (§ 34 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
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