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Rückzahlung der Bezüge eines GmbH-Geschäftsführers
•Ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH, der sich zur Rückzahlung eines Teiles seines Bezuges verpflichtet, um eine Überschuldung der GmbH zu vermeiden, kann die Rückzahlung nicht als Werbungskosten geltend machen - (§ 16 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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