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SWK 11, 10. April 1997, Seite 38

GrESt: gemischte Schenkung

Bei gemischten Schenkungen von Grundstücken unterliegt der entgeltliche Teil der Grunderwerbsteuer - (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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