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SWK 11, 10. April 1997, Seite R 38
GrESt: gemischte Schenkung
•Bei gemischten Schenkungen von Grundstücken unterliegt der entgeltliche Teil der Grunderwerbsteuer - (§ 3 Abs. 1 Z 2 GrEStG 1987), (Abweisung)
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