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SWK 2, 10. Jänner 1996, Seite 004

Liebhaberei: Schreibbüro?

Beim Betrieb eines

Schreibbüros kann Liebhaberei nur in besonderen Ausnahmefällen angenommen werden - (§ 2 EStG 1972), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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