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SWK 2, 10. Jänner 1996, Seite 032

Umsetzung der 2. Vereinfachungsrichtlinie

Gesetzliche Regelungen werden rückwirkend per 1. 1. 1996 in Kraft treten

Mag. Peter Haunold

Am hat der EU-Rat eine Richtlinie zur Änderung der 6. MwSt-RL und zur Einführung weiterer Vereinfachungsmaßnahmen im Bereich der Mehrwertsteuer verabschiedet. Diese sogenannte 2. Vereinfachungs-RL enthält einerseits zwingende Regelungen, die die Mitgliedstaaten mit in nationales Recht umsetzen mußten, und andererseits fakultative Regelungen, die die Mitgliedstaaten wahlweise umsetzen können. Aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Nationalrates konnte Österreich das UStG 1994 nicht mehr rechtzeitig an die zwingenden Regelungen der 2. Vereinfachungs-RL anpassen. Eine Beschlußfassung ist erst im Laufe des Jahres 1996 möglich, wobei die Änderungen rückwirkend per in Kraft treten sollen. Das BMF hat jedoch in einem Erlaß vom die FLD über die geplanten Änderungen informiert und ersucht, bereits ab entsprechend vorzugehen. Damit soll eine Anwendung der zwingenden Bestimmungen der 2. Vereinfachungs-RL auch in Österreich ab ermöglicht werden. Im folgenden werden die geplanten Änderungen, wie sie im BMF-Erlaß vorgesehen sind, dargestellt.

1. Bemessungsgrundlage bei der Einfuhrumsatzsteuer

In die Bemessungsgrundlage der EUSt sind die auf den eingeführten Gegenstand entfallenden Nebenkosten wie Bef...

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