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Die wichtigsten Bestimmungen im Antimißbrauchsgesetz
Rigorose Verschärfung der Strafbestimmungen gilt bereits seit 1. 1. 1996
Am hat der Nationalrat in seiner Sondertagung das Antimißbrauchsgesetz beschlossen. Trotz heftiger politischer Diskussionen ist es Tatsache, daß das Antimißbrauchsgesetz auf verfassungsmäßigem Weg zustande gekommen ist. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt Nr. 895/1995 verlautbart.
In dieser Gesetzesnovelle wurden insbesondere bei folgenden Gesetzen Änderungen vorgenommen:
• im Ausländerbeschäftigungsgesetz,
• im ASVG und
• im Arbeitsvertragsrechtsanpassungsgesetz.
Die Änderungen im Ausländerbeschäftigungsgesetz
Das Ausländerbeschäftigungsgesetz steht ständig größtenteils in Widerspruch zum Aufenthaltsgesetz. Nach dem neuen Antimißbrauchsgesetz werden ausländische Familienmitglieder von österreichischen Staatsbürgern nur dann vom Geltungsbereich des Ausländerbeschäftigungsgesetzes ausgenommen sein, wenn sie über eine Aufenthaltsbewilligung nach dem Aufenthaltsgesetz verfügen.
Auch die Beschäftigung von Volontären und Ferialpraktikanten wird nunmehr vom Ausländerbeschäftigungsgesetz erfaßt werden.
Des weiteren gibt es eine Neuregelung betreffend § 18 Abs. 3 für Montagearbeiten und Reparaturen.
Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung können Personen für diese Arbeiten dann, wenn die Arbeiten nicht länger als 3 Monate dauern, ohne Beschäftigungsbewilligung gegen bloße Anzeige bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbei...