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Getränkesteuer Tirol
• Eine Rückerstattung von
Getränkesteuer in Tirol wegen Verbrauches der abgegebenen Getränke außerhalb der Gemeinde hat für die Zeit bis zu unterbleiben - (§ 9 Abs. 2 Tiroler Getränke- und Speiseeissteuergesetz i. d. F. LGBI. für Tirol 94/1991), (Abweisung)
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